MPU Aktuelles – Berichte & Neuigkeiten

Die MPU-Zahlen wegen Alkohol am Steuer steigen erneuert

Die Medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU genannt, wird dann angeordnet, wenn der Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt. Bei Alkoholeinfluss über 1,6 Promille muss der Autofahrer zur MPU. Falls es einen Verdacht gibt, von einnahmen harter Drogen oder regelmäßigen Konsum von Cannabis wird ebenfalls eine MPU angeordnet. Die am häufigsten missbrauchten Rauschmittel sind Cannabis, Kokain und Amphetamine.

Immer mehr Verkehrsteilnehmer müssen wegen Drogenmissbrauch oder einnahmen von Medikamenten zur MPU antreten. Laut dem Bundesamt für Straßenwesen wurde im vergangenen Jahr 2017 von den zuständigen Führerscheinstellen rund 19.328 MPU wegen Drogenkonsum angeordnet. Das ist rund 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr und deutet auf einen rasanten anstiegt an.

Die häufigste Ursache ist nach wie vor Alkohol am Steuer. Obwohl die Zahlen wegen Alkoholkonsum 2017 im Vergleich zu dem Vorjahr gesunken sind. Insgesamt wurden 24.669 MPUs wegen Alkoholmissbrauch angeordnet, welches eine Senkung von 8,4 Prozent zum Vorjahr ist. Eine kleine Steigung gab es jedoch bei der Kombination von Drogen oder Medikamenten mit Alkohol, welche um 0,5 Prozent gestiegen ist mit insgesamt 1.858 Fällen.

Die Medizinisch-psychologische Untersuchung (im Volksmund auch Idiotentest genannt), ist eine teure Angelegenheit. Abgesehen vom Bußgeld, das bezahlt werden muss, kostet die MPU einiges an Geld. Im Gesamtpaket von der Vorbereitung, Abstinenznachweis, Beratung bis hin zum Test, können die Kosten von 1.600 bis 2.000 Euro steigen.

Änderungsbedarf bei der MPU?

Der Verkehrsminister der schwarz-gelben Koalition Peter Ramsauer (CSU) hatte bereits 2012 im Rahmen der Überarbeitung des Punktesystems auch eine Reform der MPU angekündigt. Diese soll ab 2014 transparenter werden, die BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) soll zudem schärfere Kontrollen der MPU-Gutachterstellen durchführen.

Experten der BASt werden die Gutachten der MPU-Träger (insgesamt 15, darunter Dekra und TÜV stichprobenartig überprüfen, um unzulässige Methoden feststellen zu können. Ramsauer hatte zudem ein Beschwerdeportal für die Betroffenen geplant.

Bislang gibt es eine Infoseite der BASt mit den Adressen der MPU-Träger und einem Formular für Beschwerden zum Download. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag wird am 30./31.01.2014 über die MPU-Reform diskutieren.

Auf ihrer Tagung Ende Januar werden die Verkehrsgerichtstag-Experten der Arbeitsgruppe V diskutieren, ob die MPU grundlegend geändert werden muss. Die Leitung der Expertengruppe aus Verkehrsmedizinern, Verkehrsjuristen und -psychologen hat der Präsident des Münchner Verwaltungsgerichtes Professor Dr. Harald Geiger inne.

Als Referenten sind eingeladen:

  • Dr. Martina Albrecht von der BASt (Referat U3 Verkehrspsychologie, zuständig für das Konzept einer MPU-Reform)
  • Dr. Hannelore Hoffmann-Born, Verkehrsmedizinisches Competenz-Centrum Frankfurt
  • Professor Dr. Wolfgang Fastenmeier von der Psychologischen Hochschule Berlin
  • Frank-Roland Hillmann, Oldenburger Fachanwalt für Verkehrsrecht

Hauptthemen der Diskussion beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar werden „interdisziplinäre Zusammenarbeit“, „Eignungskriterien“ und „Änderungsbedarf?“ sein. Im Mittelpunkt steht die Rolle der MPU bei Verkehrsverstößen, doch auch eine MPU-Eignungsprüfung für Busfahrer und für den Fahrgastführerschein (betrifft Taxifahrer und Chauffeure) wird am Rande diskutiert werden.

Weitere Fragestellungen sind ein mögliches juristisches Vorgehen gegen eine MPU-Anordnung durch die Führerscheinstelle sowie die Qualitätssicherung der MPU-Gutachten, hierbei vor allem des medizinischen Teils der Gutachten.

Fokus der MPU-Untersuchungen

Im Jahr 2012 wurden 94.200 MPU-Tests durchgeführt, 2011 waren es noch 99.265 Tests gewesen. Mehr als 50 Prozent aller Verkehrssünder müssen wegen Alkohol am Steuer zur MPU, rund 20 Prozent wegen Drogen- und/oder Medikamentenabhängigkeit, acht Prozent wegen anderer Verstöße gegen das Verkehrsrecht, vorrangig Rasen oder Drängeln.

Die Kosten der MPUs beliefen sich durchschnittlich auf 750 Euro, sie differieren je nach Delikt wegen der unterschiedlich teuren Laboruntersuchungen. Hierbei greifen immer mehr Betroffene zur Selbsthilfe und schicken selbst ihre Haarproben ins Labor (funktioniert auch bei Alkoholauffälligkeiten): Damit wollen sie falschen Testergebnissen vorbeugen.

Das kostet nicht mehr als der von der MPU-Gutachterstelle angeordnete Test (der dennoch durchgeführt wird) und dient dessen Verifizierung, die sogar gerichtsfest ist.

Die Durchfallerquote der Kandidaten lag 2012 bei 48 Prozent, sie ist in den letzten Jahren aufgrund guter Vorbereitungen etwas gesunken.

Das konstatieren Juristen des ADAC, die dennoch Mängel unter den MPU-Teilnehmern selbst beklagen. Diese sollten sich rechtzeitig, gründlich und an mehreren Stellen über die MPU informieren.

Vom Gesetzgeber fordert der ADAC, die Betroffenen zeitig genug über eine MPU-Anordnung zu informieren, die Durchführung der MPU besser zu dokumentieren und Rechtsmittel zuzulassen. Hinsichtlich der Dokumentation wäre es ein Leichtes, so der ADAC, das verkehrspsychologische Gespräch per Video festzuhalten.

Das hätte nach Aussagen von Dr. jur. Markus Schäpe vom ADAC für beide Seiten Vorteile hinsichtlich der Rechtssicherheit, die Gutachter würden zudem von der Verpflichtung des Mitschreibens entlastet. Auch die Benachrichtigung über eine MPU-Anordnung kommt laut Auffassung des ADAC zu spät.

Alkoholsünder erhalten diese drei Monate vorher, wenn sie nämlich den Antrag auf die Wiedererteilung ihrer Fahrerlaubnis stellen. Es wäre möglich, so Dr. Schäpe, schon viele Monate vorher dem Betroffenen mitzuteilen, dass eine MPU fällig wird, wenn er seinen Führerschein zurückhaben will. Das schafft Vorbereitungszeit.

Dasselbe betrifft den Abstinenznachweis, den viele Alkohol- und Drogenauffällige als Eintrittskarte für die MPU vorlegen müssen. Kurzfristige Blut-, Urin– und Haaruntersuchungen können diesen nur schlecht erbringen.

Von wem Abstinenz verlangt wird (das ist nicht grundsätzlich der Fall), werden die Proben innerhalb eines Jahres sechsmal genommen. Das sei grundsätzlich in Ordnung, so der ADAC-Jurist, aber: Die Informationen kommen zu kurzfristig. Betroffene empfinden dies als Schikane.

Rechtsmittel gegen die MPU?

Bislang gibt es kein Rechtsmittel gegen die MPU, weder gegen ihre Anordnung noch gegen das Gutachten. Der ADAC würde gern eine gerichtliche Überprüfbarkeit wenigstens der Anordnung durchsetzen.

Das Bundesverkehrsministerium dürfte allerdings in diesem Punkt hart bleiben, weil die Tatbestände sehr leicht dingfest zu machen sind. Alkohol und Drogen im Blut, Rasen, Drängeln, das Überfahren einer roten Ampel und andere Verkehrsdelikte sind eindeutig nachzuweisen, weil messbar.

Warum sollte sich ein Staat diese Eindeutigkeit entziehen lassen? Anders und durchaus differenziert betrachtet man jedoch im Verkehrsministerium und in der BASt die Durchführung von MPUs, die daher stärker kontrolliert werden sollen.

Wann Menschen mit geistiger Behinderung den Führerschein machen dürfen

In vielen Fällen ist eine geistige Behinderung kein Grund auf den Führerschein zu verzichten. Doch bevor die Behörden die Genehmigung für die Fahrerlaubnis erteilen, verlangen sie ein Gutachten. Denn es ist sehr schwer möglich, eine pauschale Aussage zu treffen, inwieweit eine geistige Behinderung die Fahrtüchtigkeit und die Fahrsicherheit einschränkt.

Hier müssen Ärzte und Psychologen für jeden eine Einzelfallentscheidung treffen. Dazu ordnet die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz die MPU – an. Dabei unterziehen sich die Betroffenen verschiedenen Reaktions- und Wahrnehmungstest sowie einer körperlichen Untersuchung.

In der Regel testen die Gutachter dabei die Konzentrationsfähigkeit ganz besonders, da diese im Straßenverkehr sehr wichtig ist.

Hier erfahren Sie weitere Informationen zum Thema; MPU für Menschen mit Behinderung