MPU umgehen – Führerschein zurück ohne MPU

Gründe für den Entzug des Führerscheins kann es mehrere geben: Fahren unter Alkoholeinfluss, notorische Raserei oder Drogen am Steuer können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das Verhalten lässt Zweifel an der Fahreignung eines Autofahrers aufkommen. Bei dieser Art Führerscheinentzug handelt es sich nicht bloß um ein vorübergehendes Fahrverbot. Die Behörden verhängen dabei eine Sperrfrist. Zum Ende dieser Sperrfrist ist der Führerschein neu zu beantragen. Das kann frühestens nach sechs Monaten erfolgen. Per richterlicher Anordnung kann diese Sperrfrist wesentlich länger ausfallen und bis zu fünf Jahre betragen.

Ist es möglich die MPU zu umgehen?

Nach dem Entzug des Führerscheins suchen die meisten einen Weg die MPU zu umgehen. Da die MPU auch immer mit hohen Kosten verbunden ist und sowohl die medizinisch-psychologische Untersuchung an sich als auch die Vorbereitung auf die MPU kosten einiges an Geld. So suchen einige Verkehrssünder nach Möglichkeiten, mit welchen sich die MPU umgehen lässt. Eines der einfachsten Möglichkeiten ist 15 Jahre zu warten und zu hoffen das alle Einträge der Akte nicht mehr auffindbar sind. Nach dieser 15 Jahren kann dann ein Antrag für den neuen Führerschein gestellt werden. Ebenso eines der Möglichkeiten wird auch der EU-Führerschein in Betracht genommen. Viele suchen den weg die MPU zu umgehen außerhalb Deutschland und besorgen sich einen EU-Führerschein. Das ist aber nicht so leicht wie gedacht, da es auch hier einige Voraussetzungen braucht.

MPU umgehen mit EU-Führerschein?

Durch die EU-Gesetzgebung ist ein Führerschein, der in einem EU-Land ausgestellt wurde, überall in der EU anerkannt. Wer beispielsweise in ein anderes EU-Land umsiedelt, muss meist den Führerschein nicht in einen nationalen Führerschein umtauschen, sondern kann mit seinem ursprünglichen Führerschein weiterhin fahren. Dazu muss der Führerschein

  • gültig sein,
  • der Fahrer muss das entsprechende Alter haben, um ein Fahrzeug der gewünschten Klasse fahren zu dürfen und
  • die Fahrerlaubnis darf im Ausstellungsland weder ausgesetzt, aufgehoben noch eingeschränkt sein.

Vor dem Umzug kann es hilfreich sein, sich bei den zuständigen Behörden im Ausland über die Regelungen und Ausnahmen zu Verlängerung und Umtausch des Führerscheins zu informieren.

Ist abwarten eine Möglichkeit, den Führerschein wiederzubekommen?

Theoretisch ist es möglich, den Führerschein ohne MPU wiederzubekommen, wenn die Eintragung im Fahreignungsregister getilgt wird. Im Internet ist häufig die Rede von einer „Verjährung der Aufforderung zur MPU“. Das ist allerdings nicht ganz richtig. Die Aufforderung zur MPU ist ein Verwaltungsakt, der faktisch nicht verjährt. Solange dieser Eintrag im Fahreignungsregister steht, ist es nicht möglich, den Führerschein ohne MPU erneut zu beantragen.

Tilgung des Eintrags bietet neue Chance auf Führerschein ohne MPU

Allerdings werden Eintragungen im Fahreignungsregister (vormals: Verkehrszentralregister) nach einer gewissen Zeit getilgt. Sobald die Eintragung getilgt ist, ist es wieder ohne Weiteres – und vor allem ohne MPU – möglich, die Erteilung des Führerscheins erneut zu beantragen. Dabei gilt Folgendes zu beachten:

  • Delikt war vor dem 30. April 2014

War das Verkehrsdelikt, das zum Entzug des Führerscheins geführt hat, vor dem 30. April 2014, gilt in den ersten fünf Jahren die sogenannte Anlaufhemmung. Das bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer weder als Fußgänger noch als Radfahrer oder sonst wie auffällig werden darf im Straßenverkehr.

Erst nach Ablauf dieser fünf Jahre beginnt die eigentliche Tilgungsfrist zu laufen. Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) steht in § 29 Absatz 1, dass Einträge, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hatten, nach einer Frist von 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister zu tilgen sind. Nach Ablauf dieser Frist gibt es keine Eintragungen mehr, die dagegen sprechen, den Führerschein ganz normal zu beantragen. Es dauert dann insgesamt 15 Jahre, bis es möglich ist, den Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

  • Delikte nach dem 30. April 2014

Die fünfjährige Anlaufhemmung gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Sie wurde mit der Verkehrsrechtsreform 2014 abgeschafft. Jüngere Straftaten mit der Folge des Führerscheinentzugs werden bereits nach zehn Jahren aus dem Fahreignungsregister getilgt. Das bedeutet, dass es bei jüngeren Delikten bereits nach zehn Jahren möglich ist, den Führerschein ohne MPU zurückzuerlangen.

Fazit

In Deutschland wieder legal Auto fahren zu dürfen, ohne eine MPU zu absolvieren, ist entweder sehr zeitaufwendig oder sehr kostspielig. Der EU-Führerschein im Ausland hat seine Fußangeln und ist nicht in jedem Fall in Deutschland gültig. Die Methode „Abwarten“ ist nur für diejenigen empfehlenswert, die sich zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos im Alltag bewegen können. Wer von Berufs wegen auf sein Auto angewiesen ist, hat meist keine andere Wahl, als nach der Sperrfrist die MPU zu machen und danach den Führerschein neu zu beantragen. Es gibt also keine konkrete oder schnelle Möglichkeit mit welchen man die MPU umgehen kann.

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