MPU – Die medizinisch-psychologische Untersuchung

Die Behörden ordnen eine MPU an, wenn ein hohes Risiko besteht, dass eine bestimmte Auffälligkeit erneut beim Betroffenen auftritt. Wenn jemand zum Beispiel mit 1,6 Promille Blutalkohol bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wurde, besteht eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass dies erneut geschieht.

MPU - Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die häufigsten Anlässe, die zur Anordnung einer MPU führen sind:

  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit mehr als 1,6‰
  • Wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
  • Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss
  • Besitz oder Konsum illegaler Drogen
  • Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten im Fahreignungsregister
  • Erhebliche Straftat im Straßenverkehr oder mit Aggressionspotential
  • Geistige oder körperliche Mängel

Der Führerschein ist weg – was nun?

Ein Entzug der Fahrerlaubnis stellt für viele eine mittlere Katastrophe dar und sie wollen diese so schnell wie möglich zurückerhalten. Der Wiedererteilungsantrag ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen. Dort prüfen die Mitarbeiter, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis gegeben sind. In manchen Fällen müssen die Behörden eine MPU anordnen, um die individuelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu klären.

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Wer gibt die MPU in Auftrag?

Der Antragsteller muss bei einer Begutachtungsstelle das Gutachten beauftragen. Entsprechend muss er am Ende auch die Gebühren für das Gutachten tragen. Nicht jeder, der eine Aufforderung zur MPU erhält, lässt sie auch durchführen. Die Führerscheinstelle fordert den Betroffenen nur dazu auf, eine MPU vorzulegen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Die Begutachtungsstelle darf jeder selbst wählen, im Schreiben der Führerscheinstelle sind lediglich Vorschläge genannt. Wichtig ist, dass die Begutachtungsstelle akkreditiert ist.

Welche Begutachtungsstellen kommen in Betracht?

Wichtig bei der Beauftragung der Begutachtungsstelle ist, dass es sich dabei um eine amtlich anerkannte Stelle handelt. Die Verfahren unterscheiden sich im Ablauf nicht voneinander. Um sich ein Bild von den einzelnen Angeboten machen zu können, bieten die einzelnen Begutachtungsstellen Informationsveranstaltungen an.

Wie kommt die Führerscheinakte zur Begutachtungsstelle?

Die Begutachtungsstelle braucht die Führerscheinakte, um zu wissen, warum die MPU durchzuführen ist. Deshalb muss der zu begutachtende Kraftfahrer der Führerscheinstelle mitteilen, welche Begutachtungsstelle er ausgewählt hat. Danach setzt sich die Fahrerlaubnisbehörde direkt mit der Begutachtungsstelle in Verbindung und schickt die Führerscheinakte direkt dorthin. Dabei formuliert sie schon direkt konkrete Fragestellungen, die im Verlauf des Gutachtens zu klären sind. Diese Fragestellung kann folgendermaßen aussehen: „Ist damit zu rechnen, dass Frau/Herr … erneut unter Drogeneinfluss/Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wird?“ Auf diese Frage muss das Gutachten am Ende dann eine Antwort haben.

Termin für das Gutachten und die Kosten

Sobald die Fahrerlaubnisbehörde die Akte mitsamt der Fragestellung an die Begutachtungsstelle weitergegeben hat, erhält der Proband einen Überweisungsträger, um die Kosten für das Gutachten zu begleichen. Sobald diese Gebühren bezahlt sind, kann ein Termin für die Untersuchungen vereinbart werden.

An wen schickt die Begutachtungsstelle das Gutachten?

Bei der Auftragserteilung muss der Betroffene ein Formular ausfüllen, das unter anderem auch die Frage enthält, an wen das Gutachten am Ende zu schicken ist. Da im Voraus noch nicht zu 100 Prozent sicher ist, dass das Gutachten positiv ausfallen wird, sollte der Betroffene sich das Gutachten selbst zuschicken lassen. Je nachdem wie das Ergebnis ausfällt, kann er entscheiden, was er als Nächstes tun möchte.

Ist das Gutachten negativ, muss es nicht zwangsläufig der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Denn die Vorlage eines negativen Gutachtens kann der Fahrerlaubnisstelle neue Gründe liefern, dass der Betroffene nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Die MPU Kosten

Die Kosten variieren je nach Anlass der Untersuchung. Dabei sind Gutachten im Zusammenhang mit Punkten im Fahreignungsregister günstiger als Gutachten im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum. Ein Kombinationsbegutachten, also Alkohol und Punkte, Drogen und Punkte oder Drogen und Alkohol werden dann auch mehr Kosten.

Sind im Rahmen der Begutachtung weitere Untersuchungen notwendig, wie eine Haaranalyse oder Urinuntersuchungen, sind diese Kosten getrennt von den Begutachtungskosten zu zahlen. Kosten für ein Urinscreening liegt zwischen 50 und 150 Euro. Eine Haaranalyse kostet zwischen 130 € und 300 €. Am besten ist es, sich vorab gut zu informieren. Dabei trägt der Betroffene alle Kosten selbst, die im Zusammenhang mit der Begutachtung entstehen.

Die Betroffenen müssen also mit Kosten von minimal 500 Euro bis 1800 Euro rechnen, je nach Verkehrsdelikt, Vorbereitungskursen und Labortests.

Der MPU Ablauf

Zum Termin muss der Proband den Personalausweis mitbringen. Bei der Anmeldung gibt es direkt ein paar Fragebögen, die gewissenhaft auszufüllen sind. Einige Fragen beziehen sich auf die persönlichen Verhältnisse, den Führerschein und einige sind allgemein medizinisch. Der Verkehrspsychologe, der anschließend die Begutachtung vornimmt, liest diese Fragen zunächst durch. Wer den Termin medizinisch und psychologisch vorbereiten musste, sollte darauf achten, dass alle Vorbereitungen abgeschlossen sind. Belege für eine eventuelle Abstinenz oder die durchlaufene Therapie sind beim Termin vorzulegen, falls dies eine Bedingung für die Wiedererlangung des Führerscheins ist.

Während der Begutachtung ist es erforderlich, dass der Proband kooperativ ist. Pünktliches Erscheinen ist genauso wichtig wie Geduld, sollte es zu Wartezeiten kommen. Den vorgeschlagenen Tonaufnahmen sollte der Proband auf jeden Fall zustimmen. So lassen sich unterschiedliche Auffassungen über den Begutachtungsverlauf im Nachhinein schnell klären. Wer Zweifel am Sinn der Untersuchung hat, sollte diese für sich behalten. Das gilt auch für Unmutsäußerungen gegenüber der Justiz oder der Polizei. Wer sich selbst rechtfertigt anhand der Fehler anderer, schadet dem Begutachtungsergebnis.

In der Regel dauert die Untersuchung drei bis vier Stunden. Sie unterteilt sich in drei Teile. Es gibt einen medizinischen und einen psychologischen Teil, wobei der psychologische Teil aus einem Leistungstest und einem Untersuchungsgespräch besteht.

Was den Probanden bei der medizinischen Untersuchung erwartet

Zunächst prüft der Arzt, ob es körperliche Mängel gibt, die gegen die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sprechen.

  • Als Beispiel – die Alkohol-spezifische Untersuchung

Hier muss der Gutachter versuchen herauszufinden, ob ein missbräuchlicher Alkoholkonsum vorliegt und dadurch Folgeschäden entstanden sind, die zu einer Einschränkung der Fahreignung führen können. Dabei stellt der Gutachter Fragen zum aktuellen und früheren Trinkverhalten. Zusätzlich werden Fragen zu Erkrankungen gestellt, die ebenfalls die Leberwerte beeinflussen können. Entsprechende Fragen stellt der Gutachter auch, wenn die Begutachtung wegen Medikamenten- oder Drogenmissbrauch vorgenommen werden muss.

Anschließend finden noch die notwendigen Laboruntersuchungen statt, beispielsweise die Blutentnahmen. Auch sind verschiedene Koordinationstests vorgesehen, wie beispielsweise der Einbeinstand oder auf einer Linie gehen.

  • Der psychologische Leistungstest

Der psychologische Leistungstest lässt unter anderem Rückschlüsse auf die Sinneswahrnehmung, auf Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit und auf die Belastbarkeit des Betroffenen zu. Je nach Eignungsproblematik wählt der Verkehrspsychologe die verschiedenen anerkannten Testverfahren aus.

So kommt bei einer Alkohol-spezifischen Untersuchung häufig ein Test zum Einsatz, bei dem auf einem Bildschirm verschiedene Farben aufleuchten und über einen Kopfhörer gleichzeitig verschieden hohe Töne eingespielt werden. Ertönt ein zusätzliches Signal, muss der Proband ein Fußpedal betätigen. All diese Tests sind so gestaltet, dass der Proband an seine Leistungsgrenzen kommt. Der Gutachter erwartet dabei nicht, dass die Reaktion in allen Testsituationen korrekt ist.

Bei einer Drogen-spezifischen Untersuchung kommen ebenfalls Reaktionstests zum Einsatz. Außerdem verlangen die Richtlinien einen Aufmerksamkeits- und Konzentrationstest. Dabei ist es ebenfalls nicht notwendig, alles zu 100 Prozent richtigzumachen.

  • Das psychologische Untersuchungsgespräch

Dieses Gespräch dauert in der Regel eine Stunde. Hier sollte der Proband selbstkritisch Stellung zu seinem auffälligen Verhalten in der Vergangenheit beziehen. Er muss auch eine stabile Verhaltensänderung darstellen und belegen. Der Gutachterbewertet den gesamten Gesprächsverlauf. Auswendig gelernte Antworten nutzen dabei nichts, denn es geht um die individuelle Glaubwürdigkeit. Der Gutachter darf nur für die Begutachtung relevante Fragen stellen.

Was passiert nach der Begutachtung?

Ist die Untersuchung abgeschlossen, muss der Proband zunächst eine Weile warten. In der Regel liegt das Ergebnis etwa zwei Wochen nach der Untersuchung vor. Dazu bekommt der Prüfling das finale Ergebnis der Untersuchung übermittelt, zusammen mit einer ausführlichen Auflistung und der Prognose.

Das Gutachten muss alle verwertbaren Befunde enthalten und die wesentlichen Gesprächsinhalte wiedergeben. So ist der Prozess nachvollziehbar und das Gutachten ist überprüfbar.

Ist die Einschätzung durch den Gutachter negativ, enthält das Gutachten Hinweise für den Betroffenen, wie er eine Verbesserung erreichen kann. Für weitere Tipps und Erläuterungen dürfen sich die Prüflinge auch nach der Untersuchung erneut an die Begutachtungsstelle wenden. Wer das Gutachten nicht versteht oder es nicht nachvollziehen kann, hat die Möglichkeit sich sowohl schriftlich wie auch mündlich an den Gutachter zu wenden.