Urinkontrollen auf Alkohol, Drogen und/oder Medikamente

Um die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erfolgreich zu absolvieren sind in einigen Fällen Belege für die Abstinenz von Alkohol und Drogen erforderlich. Dieser Nachweis kann durch die Analyse von Haaren oder ein Urin-Screening-Programm geschehen. Der Begriff Programm deutet es schon an: Die Untersuchung von Urinproben erstreckt sich über einen gewissen Zeitraum; es sind mehrere Kontrollen notwendig. In der Praxis hat sich die Methode der Haaranalyse durchgesetzt, denn sie ist sehr unkompliziert. In beiden Fällen müssen bestimmte forensische Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden, damit die Nachweise anerkannt werden und Betroffene ein positives Gutachten erhalten können.

Wozu dienen Abstinenzbelege?

Wer aufgrund des Konsums von Alkohol oder Drogen seinen Führerschein abgeben musste, muss im Rahmen der MPU nachweisen, diese Substanzen nicht mehr zu konsumieren. Ein Abstinenzbeleg dient dazu, die Verhaltensänderung des Betroffenen nachzuweisen, in dem er für einen festgelegten Zeitraum den Verzicht dokumentiert.

Über den zukünftigen Verzicht oder Konsum und die Verhaltensstabilität des Betroffenen sagt ein Abstinenzbeleg indes nichts aus.

Dem Gutachter dienen die Belege als Nachweis über eine Verhaltensänderung. Ohne diese Belege wären sie darauf angewiesen, dass die Betroffenen ehrliche Angaben machen.

Wie sicher sind die Abstinenzbelege?

Grundsätzlich werden Abstinenzbelege, die auf den Screening-Programmen beruhen, als ausreichend sicher angesehen. Natürlich kann es zu Messfehlern kommen, diese treten jedoch nur sehr selten auf. Da Substanzen wie Alkohol, Opiate etc. auch in Lebensmitteln und Medikamenten enthalten sind, gibt es bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Nicht zuletzt werden Manipulationsmöglichkeiten und Fehlerquellen durch die Vorschriften zur Durchführung eines Screenings weitgehend ausgeschlossen.

Urin-Screening oder Haaranalyse?

Grundsätzlich sind beide Verfahren möglich und werden anerkannt, sofern die Durchführungsbestimmungen eingehalten werden. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren ist messtechnischer Natur. Das Urin-Screening kann im Gegensatz zur Haaranalyse nur einen Zeitpunkt überprüfen. Die Haaranalyse kann hingegen einen ganzen Zeitraum überprüfen. Der vereinzelte Konsum geringer Mengen von Drogen oder Alkohol kann über eine Urinprobe theoretisch einfacher nachgewiesen werden. Daher ist das Urin-Screening in diesem Fall etwas genauer. Das wird allerdings dadurch ausgeglichen, dass Haaranalysen eben einen bestimmten Zeitraum überprüfen können und nicht nur eine punktuelle Messung darstellen. Viele Gutachter sehen dennoch lieber Urin-Screenings.

Welche Durchführungsbestimmungen gelten bei einem Urin-Screening?

Bei der Durchführung eines Screenings sind einige Vorschriften einzuhalten. Diese sind in den Begutachtungskriterien festgelegt:

  • Das Labor muss für forensische Untersuchungen akkreditiert sein
  • Termine dürfen nur kurzfristig vergeben werden
  • Urinabgabe „unter Sicht“, um Täuschungen zu vermeiden
  • Auffällige Befunde müssen mit einer weiteren Labormethode bestätigt werden
  • Ein Vertrag über den Zeitraum des Screenings und die Zahl der Kontrollen ist notwendig
  • Ein abschließender Bericht ist erforderlich, der Angaben über die Analysemethoden, die Grenzwerte, eventuelle Auffälligkeiten und Abwesenheiten des Probanden macht
  • Der Abschlussbericht muss der MPU-Stelle im Original ausgehändigt werden
  • Grenzwerte für alle Substanzen (Alkohol, Kokain, Cannabis etc.) dürfen nicht überschritten sein
  • Bei Drogenscreenings muss — unabhängig von der Substanz, mit der der Proband auffällig wurde — auf alle Drogen getestet werden

Aufgrund der vielen Bestimmungen und Vorschriften, die eingehalten werden müssen, ergibt es in der Regel wenig Sinn, einfach zum Hausarzt zu gehen und dort ein Screening durchführen zu lassen.
Diese Stellen bieten Alkohol- und Drogenscreenings an, die im Rahmen einer MPU anerkannt werden:

  • Träger von MPU-Begutachtungsstellen
  • medizinische Labore, die entsprechend anerkannt sind, über eine forensische Akkreditierung verfügen und die Kriterien einhalten
  • einige örtliche Gesundheitsämter (Probanden müssen im entsprechenden Landkreis wohnen)

Wie läuft ein Urin-Screening-Programm ab?

In der Regel werden vier Urinproben über den Zeitraum von einem halben Jahr untersucht oder sechs Proben innerhalb eines ganzen Jahres. Die jeweiligen Termine werden so verteilt, dass sie für den betroffenen Probanden nicht planbar sind. Außerdem werden dem Probanden die Termine erst 24 Stunden, maximal 48 Stunden, vorher mitgeteilt. Hierbei tritt schon eines der Probleme eines solchen Screenings auf: Personen, die nicht von einem auf den anderen Tag an ihrem Arbeitsplatz fehlen können oder Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit reisen müssen, können die Bedingungen des Urin-Screening-Programms möglicherweise nicht erfüllen. Auch Urlaube oder weitere Abwesenheiten sind keine Gründe, die das Versäumen eines Kontrolltermins entschuldigen. Grundsätzlich müssen Abwesenheiten rechtzeitig mitgeteilt werden. Zudem gelten Beschränkungen für die Dauer solcher Abwesenheiten.

Was kann ein auffälliges Screening verursachen?

Häufig kommt es bei einem Screening zu auffälligen Werten, obwohl der Proband beteuert, keine Drogen oder Alkohol konsumiert zu haben. Immer wieder werden Faktoren genannt, die auffällige Werte verursachen sollen: Alkohol oder Drogensubstanzen in Lebensmitteln oder der Passivkonsum von Cannabis. Grundsätzlich ist der Proband in der Beweispflicht, wenn es zu Auffälligkeiten im Screening kommt. Der Gutachter wird davon ausgehen, dass der Proband Alkohol oder Drogen konsumiert hat. Das Gegenteil zu beweisen ist in aller Regel nahezu unmöglich. Ein ärztliches Attest kann ein Nachweis sein. Der unbewusste Konsum von Alkohol durch Speisen hingegen ist ebenso schwierig zu beweisen wie ein passiver Konsum von Cannabis. Zu Beginn des Screening-Programmes werden die Probanden allerdings darauf hingewiesen, welche Lebensmittel (z. B. alkoholhaltige Speisen oder Gerichte mit Mohn) sie meiden sollten.

Wie können sich ärztlich verordneten Medikamente auf das Screening auswirken?

Probanden, die vom Arzt starke, opiat- oder alkoholhaltige Medikamente verschrieben bekommen, können dies durch das Rezept belegen. Zudem kann der Beipackzettel helfen, die entsprechenden Substanzen zu benennen. Manche Medikamente stehen allerdings auf der „Drogenliste“, weil sie auf Dauer abhängig machen. Der behandelnde Arzt kann meist Auskunft geben über die Auswirkungen, die das auf das Screening haben kann.

Beim Thema Alkohol sind verschriebene Medikamente meist kein Problem, da die konsumierten Mengen nicht ins Gewicht fallen. Und auch einige frei verkäufliche Mittel sowie pflanzliche und homöopathische Mittel enthalten oft Alkohol. In den meisten Fällen gibt es aber auch alkoholfreie Alternativen.

Was müssen Probanden des Urin-Screening-Programms beachten?

Wer an einem Drogen- oder Alkoholscreening teilnimmt, muss darauf achten am Tag der Urinabgabe – und möglichst auch am Tag davor – nicht zu viel zu trinken. Dies könnte die Urinprobe verwässern und dadurch unbrauchbar machen. Die Folge wäre ein Abbruch des Screening-Programms und damit das Fehlen eines Abstinenznachweises. In einem solchen Fall müssen Probanden erneut ein Screening-Programm beginnen.

Bei jeder Urinkontrolle wird auch der Kreatininwert bestimmt, der eine Art Gradmesser für die Verdünnung des Urins ist. Je höher der Verdünnungsgrad ist, desto unsicherer wird der Nachweis der fraglichen Substanzen.

Die Urinabgabe findet unter Beobachtung eines Arztes oder einer Ärztin statt, um Betrug zu verhindern. Nicht selten haben Probanden mitgebrachten Urin abgegeben oder abgeben wollen. Wer sich derartige Unannehmlichkeiten ersparen möchte, kann in Absprache mit dem Gutachter auf die Methode der Haaranalyse ausweichen.