Die MPU ist eine “Medizinisch-Psychologische Untersuchung” (offizieller Fachterminus) zur Begutachtung der Fahreignung eines Kraftfahrers. Sie wird nach Verkehrsdelikten mit einer erheblichen Gefährdung sowie für möglicherweise geistig-psychisch und/oder körperlich nicht geeignete Personen angeordnet.
Aus dem letztgenannten Fall resultiert der volkstümliche Begriff “Idiotentest”, während das Gros aller MPU-Begutachtungen nach Alkoholdelikten, gefolgt von Drogendelikten und Raserei, angeordnet wird.
Gesetzliche Grundlagen der MPU
Die MPU selbst wird von einer akkreditierten Gutachterstelle durchgeführt, die zuständige Akkreditierungsstelle (die auch entsprechende Auskunft erteilt) ist die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Ein Gutachten von einer dieser Gutachterstellen akzeptiert jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde. Die meisten Gutachterstellen bieten eigene Vorbereitungskurse auf die MPU an, daneben gibt es umfängliche Hilfsangebote von privaten Stellen.
Rechtsgrundlage für die Anordnung einer MPU sind die § 2 und 3 StVG, welche die Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis regeln. Hierin ist festgelegt, dass zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine grundlegende körperliche, geistige und psychische Eignung gehört, die bei schwerwiegenden und/oder wiederholten Verstößen gegen das Verkehrsrecht anzuzweifeln und dementsprechend durch die MPU zu überprüfen ist.
Eine MPU wird durchaus nicht nur nach schwerwiegenden Alkoholdelikten angeordnet, sondern oft erst, nachdem der Täter nach Entzug des Führerscheins weiter Auto gefahren ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet dann die MPU an (§ 2 Absatz 8 StVG). Für Alkoholsünder ist der § 13 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) entscheidend, der vorschreibt, die Eignungszweifel bei einer Alkoholproblematik hinreichend auszuräumen oder zu bestätigen.
Auf dieser Rechtsgrundlage basiert die Empfehlung, sich im Rahmen einer MPU während des Gesprächs keinesfalls als trockenen Alkoholiker zu outen, der als rückfallgefährdet gilt, sondern vielmehr ein Alkoholdelikt überzeugend, als Ausrutscher darzustellen und im Übrigen auf ein normales (seltenes, anlassbezogenes) Trinkverhalten zu verweisen.
MPU: Durchführung
Bei der Untersuchung wird der Kandidat durch einen Arzt körperlich untersucht, hierbei erfolgt bei Alkohol- und Drogendelikten auch eine Blutabnahme und gegebenenfalls die Entnahme einer Haarprobe für ein Alkohol- und Drogenscreening.
Wer tatsächlich Alkoholprobleme hat, muss mindestens vier Wochen (besser etwas länger) vor der Durchführung der MPU auf Alkohol verzichten, um die Leberwerte in einen halbwegs normalen Bereich zu befördern. Das funktioniert bei Personen mit regelmäßigem, starkem Alkoholkonsum etwa bis zum 30. bis 35. Lebensjahr, bei älteren Alkoholikern kann die Normalisierung ein bis zwei Jahre dauern.
Grundsätzlich haben Personen, bei denen klinischer Alkoholismus vermutet wird, große Probleme, den Führerschein zurückzuerhalten. Zum körperlichen Test gehören in der Regel auch ein Gleichgewichts- und Sehtest. Anschließend wird der Kandidat zu seiner Lebensweise, bei Drogen- und Alkoholdelikten zu seinem Umgang mit den entsprechenden Substanzen und außerdem konkret zu seinem Verkehrsdelikt befragt.
Diese Befragung könnte den Hauptgrund für die hohe Durchfallquote bei der MPU sein, das ist aber keinesfalls gesichert. Es ist praktisch nirgendwo belastbares Zahlenmaterial zu finden, das die prozentualen Ursachen für ein Durchfallen bei der MPU benennt. Genauso könnten die Laborwerte einen starken Hintergrund abgeben.
Für den Kandidaten ist dennoch entscheidend, sein Verkehrsdelikt in psychologischer und verkehrsrechtlicher Hinsicht angemessen zu würden, keinesfalls zu bagatellisieren und einen plausiblen Background für die Verfehlung zu liefern. Auch sollte eine Argumentationskette zu dem Schluss führen, dass es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelt, dessen Wiederholung auszuschließen ist.
Wichtig ist für die Befragten, sich gut an die Details ihres Deliktes zu erinnern, also bei Alkoholverfehlungen den Promillewert zu kennen, mit dem sie aufgegriffen wurden, den Zeitpunkt des Aufgreifens, die Ereignisse zuvor und auch die genaue Menge des getrunkenen Alkohols.
Eine der Fragen lautet, wann der Fahrer wieder verkehrstüchtig gewesen wäre, was ausschließlich von der getrunkenen Menge pro Zeiteinheit und seinem Körpergewicht abhängt. Eine beliebte Fangfrage lautet, ob Kaffee oder Speisen (auch vor dem Alkoholkonsum) den Promillegehalt im Blut senken (natürlich nicht).
Wie sinnvoll ist eine MPU?
Die MPU wird auch vom ADAC stark kritisiert, da das Gutachten durch die subjektive Sicht des Gutachters erfolgt und der Kandidat nicht viel Zeit für die passenden Antworten hat. Er kann sich zwar sehr lange und gründlich auf die MPU vorbereiten, doch das psychologische Gespräch dauert nur 20 bis 30 Minuten (selten länger) und vernichtet praktisch durch eine falsche Antwort die Chancen, den Führerschein zurückzuerhalten.
Dabei stellen die Gutachter entgegen landläufiger Auffassungen keine unlösbaren Fangfragen, auch wenn es durchaus Fangfragen gibt (siehe oben). Die größte Gefahr droht den Kandidaten durch mangelnde Einsichtsfähigkeit, gepaart mit einem echten Drogenproblem. Drogen- oder Alkoholabhängigen fehlt in der Regel die Einsicht in ihr Problem, drogen- oder alkoholabhängigen Verkehrssündern fehlt die Einsicht in gleich zwei Probleme:
- Sie leugnen ihre Sucht und werden regelmäßig von Co-abhängigen Angehörigen in der Verleugnung bestärkt, auch subtil durch einfache Toleranz. Die Suchtproblematik ist so gravierend, dass sich Ehefrauen oder -männer, Kollegen und Freunde eigentlich vom Süchtigen strikt distanzieren müssten, wenn er nicht die Sucht nachhaltig und erfolgreich bekämpft. Zu diesem Schritt sind die wenigsten Angehörigen in der Lage.
- Im Verkehrsgeschehen können alkoholisierte Fahrer Jahre- und jahrzehntelang nicht auffallen. Die wenigsten Alkoholfahrer werden ertappt, es handelt sich um einen Anteil im niedrigen Promillebereich (was auch bedeutet, dass wir täglich von betrunkenen Autofahrern umgeben sind). Der Fahrer, der nie mit einer kritischen Situation konfrontiert wurde, sieht nicht ein, dass er unter Alkohol nicht verkehrstüchtig ist und seine Reaktionsfähigkeit nicht genügen würde, um einem spielenden, auf die Straße laufenden Kind auszuweichen.
Wenn nun die MPU imstande wäre, die Spreu vom Weizen zu trennen und Kandidaten mit echten Ausrutschern von notorischen Sündern zu unterscheiden, hätte sie sicherlich Sinn. Dazu sind Gutachter aber kaum in der Lage.
Vielmehr bestehen die MPU sehr gut vorbereitete Personen, wie drogenabhängig oder negativ dem Rechtssystem gegenüber eingestellt sie auch immer sein mögen, während harmlose, aber unvorbereitete Personen durchfallen.
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