Alkohol am Steuer – Fakten rundum Promillegrenzen, Geldstrafen und Besonderheiten

AlkoholWer alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst. Das Risiko, andere Verkehrsteilnehmer aufgrund der eingeschränkten Reaktionszeit zu verletzen oder gar zu töten, ist groß. Dementsprechend streng werden Gefährdungen der Verkehrssicherheit durch Alkohol am Steuer geahndet. Dieser Beitrag klärt über Promillegrenzen, Geldstrafen, Punkte und Führerscheinverlust auf.

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Trunkenheitsfahrten können nicht nur teuer werden, sondern auch langfristige Folgen auf die Fahrerlaubnis haben. Grundsätzlich sind zwei Werte entscheidend:

Fahranfänger
(in der Führerschein-Probezeit)
+ Fahrer bis 21 Jahre
Fahrzeugführer ab 21 Jahren
Hier gilt eine Promillegrenze von
0,0 und damit ein Alkoholverbot.
Hier liegt die Promillegrenze bei 0,5.

Wer alkoholisiert erwischt wird, muss mit satten Geldstrafen, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Welche Strafen im Detail drohen können, wird anhand folgender Beispiele deutlich:

  • Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze ohne Gefährdung: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt, – Nachschulung; ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Nachschulung
  • Weiterer Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze mit Gefährdung: 3 Punkte, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Weiterer Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze:000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss muss nicht als Ordnungswidrigkeit gelten, sie kann auch als Straftat eingestuft werden. Entscheidend ist hierbei der Promillewert und das Fahrverhalten. Liegt der Promillewert zwischen 0,5 und 1,09, wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen, solange der Fahrer klar ansprechbar ist, niemanden gefährdet hat und auch keine Ausfallerscheinungen aufweist. Die Trunkenheitsfahrt wird dann als Ordnungswidrigkeit bestraft.

Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer hingegen als absolut fahruntüchtig und die Trunkenheitsfahrt stellt laut Rechtsprechung eine Straftat dar. „Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist“, warnt das Onlineportal zum aktuellen Bußgeldrechner für das deutsche Verkehrsrecht unter https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html zum Thema Trunkenheitsfahrten. Bei unsicherem und auffälligem Fahrstil ist von einer Verkehrsgefährdung auszugehen. Verkehrssünder müssen dann mit einer empfindlichen Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Hinzu kommt, dass die Fahrerlaubnis entzogen und erst frühestens nach sechs Monaten wieder erteilt wird. Ob die Erteilung erfolgt, klärt das Amt für Fahrerlaubnisangelegenheiten.

Gut zu wissen: Bereits eine einzige Fahrt mit 1,1 Promille kann heftige Folgen für Fahrzeugführer haben. Drei Punkte in Flensburg, Führerscheinzug zwischen 6 Monate und fünf Jahre sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sind als Bestrafung vorgesehen. Sogar der lebenslange Führerscheinentzug ist denkbar.

Ab wann droht eine MPU?

Die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wird bei einem Alkoholeinfluss über 1,6 Promille für Autofahrer Pflicht. Erst wenn der Eignungsnachweis positiv ausfällt, erhält der Verkehrssünder seinen Führerschein zurück. Weitere Informationen lassen sich in unseren Ratgebern nachlesen:

Tilgungsfristen für Punkte im Fahreignungsregister

Im Fahreignungsregister eingetragene Punkte bleiben nur einen begrenzten Zeitraum bestehen. Wann sie gelöscht werden, hängt entscheidend von der Schwere der Ordnungswidrigkeit ab. Generell gilt: Je mehr Punkte durch einen einzigen Verstoß gleichzeitig angefallen sind, desto länger die Tilgungsfrist. Hinzu kommt eine sogenannte Überliegefrist. Details dazu im Video arrangiert:

Rechtliche Hinweise zu Eintragungen im Fahreignungsregister lassen sich auf der Internetpräsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes nachlesen.

Ermessensspielraum bei Fahrverboten und Führerscheinentzug

Teilweise kann ein Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot Jobs gefährden. Bei Fahrern, die zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer unterwegs waren, unterhalb der Promillegrenze für Straftaten liegen und niemanden gefährdet haben, besteht die Chance, dass sich Führerscheinentzug beziehungsweise Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln lassen. Dies ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.

Bei einer Ordnungswidrigkeit folgt der Bußgeldbescheid meist zwischen vier und sechs Wochen nach der Trunkenheitsfahrt. Ist ein Führerscheinentzug vorgesehen, greift in der Regel eine Art Wahlfreiheit, sodass der Betroffene in einem festgelegten Rahmen den Zeitraum für das Fahrverbot wählen kann, sofern für ihn/sie zum 1. Mal ein Fahrverbot verhangen wird.

Quelle: Pixabay-Bilder – Pexels / Wickedgood