Mofa fahren trotz MPU: Geht das – ja oder nein?

Auto fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt. Mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille unterstellen die Behörden absolute Fahruntüchtigkeit. Selbst, wenn der Kraftfahrer unauffällig fährt und sich an jede Verkehrsregel hält, handelt es sich um eine Straftat. Trunkenheit am Steuer ist eine Gefährdung des allgemeinen Straßenverkehrs, der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Falls ein Autofahrer dabei erwischt wird, bedeutet das drei Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls der Entzug des Führerscheins. Das gilt übrigens auch für Radfahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille angetroffen werden. Wer seinen Führerschein zurückhaben möchte, muss meist eine medizinische-psychologische Untersuchung machen lassen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn vonseiten der Behörde der Verdacht besteht, dass der Kraftfahrer gewohnheitsmäßig trinkt. Ab 1,6 Promille BAK ist die MPU zwingend vorgeschrieben.

Unterscheidung Fahrverbot – Entzug der Fahrerlaubnis

Hat ein Kraftfahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr begangen, verhängen die Behörden ein Fahrverbot für einen befristeten Zeitraum. In dieser Zeit darf der Kraftfahrer keinerlei Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Dieses Fahrverbot gilt für jegliches Fahrzeug, das motorgetrieben ist – also auch für Mofas. Es kann sein, dass bestimmte Kraftfahrzeuge gemäß § 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ausgenommen sind. Das steht dann explizit im amtlichen Schreiben. Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ist die Frist des Fahrverbots abgelaufen, bekommt der Betroffene – unter Umständen nach bestandener MPU – seine Fahrerlaubnis zurück.

Wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen, verliert er sämtliche Fahrerlaubnisklassen. Die Behörden legen eine Sperrfrist fest, in der die Behörde dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt.

Allerdings ist zum Führen eines Mofas keine Fahrerlaubnis erforderlich gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 1 FeV. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt in § 5 lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung für alle, die nach dem 1. April 1965 geboren sind (§ 76 Nummer 4 FeV). Diese Prüfbescheinigung stellt keine Fahrerlaubnis dar und kann demzufolge auch nicht entzogen werden.

Mofa Prüfbescheinigung trotz MPU weiterhin gültig

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht nicht zwingend eine Mofa Prüfbescheinigung, um fahren zu dürfen. Hier gilt ein amtlicher Personalausweis als ausreichend. Wer den Mofa Führerschein dennoch besitzt, darf diese natürlich ebenfalls vorlegen, wenn es offizielle Stellen verlangen. Wer nach diesem Datum geboren ist, kann in der Regel mit seinem normalen Führerschein auch Mofa fahren. Denn die Berechtigung zum Mofafahren ist in den Führerscheinklassen A, A1, A2 und B enthalten.

Beim Führerscheinentzug besitzt der nach dem 01. April 1965 geborene Kraftfahrer allerdings keinen Führerschein mehr und kann diesen bei Kontrollen auch nicht vorlegen. Deshalb braucht er alternativ eine Prüfbescheinigung. Die bekommt er beim TÜV aber nur gegen Vorlage des Führerscheins – eine Zwickmühle, die aber ein Hintertürchen aufweist.

Die Hintertür lautet „Abschrift des Führerscheins aus der Führerscheinkartei“. Diesen erhalten Sie  bei der Fahrerlaubnisbehörde. Mit dieser Abschrift kann der Betroffene gegenüber dem TÜV nachweisen, dass er eine entsprechende Berechtigung besitzt, woraufhin der TÜV eine Mofa Prüfbescheinigung ausstellen darf. Da der TÜV nicht zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet ist, bleibt manchmal nur der Gang zu einer Fahrschule, um dort die notwendige Prüfung abzulegen, deren Nachweis die Prüfbescheinigung darstellt.

Prüfbescheinigung trotz MPU erwerben

Während des Entzugs der Fahrerlaubnis ist es immer möglich, auf ganz regulärem Weg eine Mofa Prüfbescheinigung zu erwerben. Das ist in Fahrschulen oder in Bildungseinrichtungen mit behördlicher Genehmigung kein Problem. Um die Prüfbescheinigung zu bekommen, muss der Proband lediglich eine theoretische Prüfung bestehen. In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist festgelegt, welchen Umfang die Ausbildung in Theorie und Praxis haben muss:

  • mindestens sechs Doppelstunden theoretischer Unterricht
  • mindestens eine Doppelstunde praktischer Unterricht

Dabei entspricht eine Doppelstunde 90 Minuten.

Mofa ohne Führerschein zu fahren ist mit Einschränkungen erlaubt, allerdings nur, wenn der entsprechende Berechtigungsnachweis vorliegt. Wer nach dem 1. April 1965 geboren ist, keine Prüfbescheinigung hat und dennoch Mofa ohne Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das wird in der Regel mit einem Verwarngeld von 10 Euro bestraft.

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